Heizkostenzuschuss des Landes OÖ - Aktion 2009/2010

Feuer

Wer wird gefördert?

  • Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt.


Diese Einkommensgrenzen betragen für:           

  • Alleinstehende: 783,99 Euro         
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.175,45 Euro         
  • Kinder: 111,23 Euro     

Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit einem erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind ist für das "Kind" die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommengrenze anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils diese Grenze.

Weitere Infos am Formular >>>

07.01.2010

 

 Pichlmayr-Kapelle, Kindergarten + Krabbelstube + Proberaum Musikverein, Pfarrkirche, Donau, Straßhamer Dorfkapelle, Arkaden im Schloss Hartheim, ASG

letzte Änderung am 09.09.2010 14:58:15