Änderung beim HPAI-Risiko🐔

Hühnchen, Gemeindewappen, Text

©Gemeinde Alkoven

Die Geflügelpest-Situation hat sich zuletzt entspannt. Daher wurden die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko mit 3. April 2026 aufgehoben. Seit 4. April 2026 gilt nun ganz Österreich – und damit auch ganz Oberösterreich – als Gebiet mit erhöhtem Risiko. Die Stallpflicht ist damit aufgehoben, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen müssen aber weiterhin eingehalten werden.

Dies hat zur Folge, dass im gesamten Bundesgebiet dafür Sorge zu tragen ist, dass:

  • Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt zu halten sind, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist und
  • entweder
    • das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder

    • die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln          erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind
  • die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen

Besondere Meldepflichten:

  • Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
  • Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
  • Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.

Informationen sind auf der Homepage des Landes OÖ unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/537803.htm abrufbar.

08.04.2026