Abfalltrennung

eine Collage aus verschiedenen Objekten

1. Restabfall

In die Restmülltonne gehören alle Abfälle, die nicht getrennt gesammelt werden können, die nicht gefährlich für die Umwelt und nicht zu sperrig sind. Die regelmäßig durchgeführten Restabfallanalysen zeigen jedoch, dass sich ganz viel mehr in den Restmülltonnen befindet.

Im Zuge einer Restabfallanalyse im Jahr 2018/2019 wurde festgestellt, dass es sich um rund 55 Prozent handelt die eigentlich nicht hinein gehören. 31 Prozent davon gehören in den Bioabfall und 17 Prozent sind Verpackungen aus Glas, Metall und Plastik und könnten demnach recycelt werden. Abfalltrennung ist im Übrigen keine freiwillige Leistung, sondern die Pflicht einer jeden BürgerIn! Denn es gibt ein allgemeines Trenngebot für Haushalte, die von der Gemeinde angebotenen Sammlungen im ASZ bzw. bei den Containerstandplätzen oder den gelben Sack und Papiertonne vor dem Haus auch zu nutzen. Bioabfälle gehören, wie der Name schon sagt, in die Biotonne oder auf den hauseigenen Komposthaufen. Elektroaltgeräte und eben Problemstoffe gehören unbedingt ins ASZ.

Der „Rest“, der dann noch übrigbleibt und nicht mehr sinnvoll verwertet werden kann, gehört tatsächlich in die schwarze Restabfalltonne vor dem Haus. Auch jene Altstoffe und Verpackungen, die verschmutzt oder in unhygienischem Zustand sind. Im Vergleich zu den stofflich verwertbaren Altstoffen oder biogenen Abfällen ist die Restabfallentsorgung die kostspieligste Art und wird über die Abfallgebühr, die jede BürgerIn zahlt, finanziert. Je weniger Restabfall also in der Tonne landet, desto niedriger sind die Entsorgungskosten und desto mehr wird zugunsten der Ökologie recycelt. 

Hier zum Dokument "Restmuell"


2. Altpapier


 Altpapiertonne

  • Die Tonne muss am jeweiligen Abholtag (dieser ist dem Abfallkalender zu entnehmen) ab 06:00 Uhr bereitgestellt werden.
  •  Sie ist am Straßenrand zu positionieren
  • Die Tonne soll mit der Deckelöffnung zur Straße gestellt werden
  • Eine gute Zufahrtsmöglichkeit muss für die Entleerung gegeben sein (3-Achsen-LKW, befestigte Wendemöglichkeit)
  • Kartonagen bitte falten!
  • Größere Mengen können im ASZ abgegeben werden

NICHT in die Altpapiertonne gehören:

  • Milch- u. Getränkepackerl
  • Verschmutztes od. fettiges Papier
  • Verschmutzte Papiertaschentücher, Küchenrollen, Servietten
  • Beschichtete Kartonverpackungen (aufgedruckter Entsorgungshinweis)
  • Kohle- u. Durchschlagpapier
  • Wachspapiere
  • Etiketten
  • Tapeten
  • Fotos, beschichtete Ansichtkarten
  • andere Altstoffe
  • Restabfall


3. Bioabfall

Die Abholung erfolgt während der Monate  April – September wöchentlich (Reinigung 14-tägig)

und während der Monate Oktober bis März vierzehntägig.


Welche Abfälle dürfen in die Biotonne?

Abfälle aus der Küche (in möglichst fester Form)

  •   Brotreste,

  •     Eierschalen  

  •     alle Obst- und Gemüseabfälle

  •     Obst- und Fruchtschalen

  •   Fischgräten

  •   Knochen

  •   Lebensmittel- bzw. Speisereste

  •   Kaffeesatz, Filtertüten

  •   Teesud, Teebeutel

Was darf nicht hinein?

  • Watte, Koksasche, Milchpackerl, Problemstoffe, Verpackungsmaterial, Speiseöle und Fette, Zigarettenstummel, sonstige organische Abfälle, Federn, Haare Servietten u. Küchenrolle, Katzenstreu,  Windeln, Frittieröl, Wursthaut, Putzmittel, Kehricht, Grün- und Strauchschnitt, Staubsaugerbehälter, Blumendraht, Verpackungsnetze, Abfälle aus dem Hygienebereich, Blumenstöcke,, Schnittblumen in großen Mengen

Bitte niemals Plastiksäcke zum Bioabfall geben, diese verrotten nicht und müssen aufwendig aussortiert werden! Weiters werden die Biotonnen mit Plastik, Grün- und Strauchschnitt nicht entleert.

Information_zur_Biotonnenabfuhr_2024.pdf herunterladen (0.11 MB)


4. Kunststoffverpackung - gelber Sack

Der Kunststoff-Abfall wird mittels des gelben Sackes bei jedem Einzelhaushalt gesammelt und in einem Sechswochen Intervall abgeholt. 

Wichtig zu beachten: 

  • Der Gelbe Sack darf NUR für die Sammlung von Leichtverpackungen aus dem Privathaushalt verwendet werden.

  • Kleingewerbe, die über die kommunale Abfallsammlung entsorgen können, müssen einen KU-Container verwenden! Die Kosten für die Anschaffung eines gebrauchten KU-Containers belaufen sich einmalig auf € 200 exkl. USt., die restliche Entsorgung ist kostenlos.
    Alternativ dazu steht natürlich auch die Entsorgung im ASZ zur Auswahl.

  • Gewerbebetriebe müssen sich wie bisher bez. gewerblicher Entsorgung mit der Fa. Zellinger in Verbindung setzen: 07234 - 82303


Informationen zum Gelben Sack


5. Metallverpackungen

Metallverpackung dürfen NICHT im  "gelben Sack" gesammelt werden.

Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, Metallverpackungen (Dosen) bei den Sammelstellen und im ASZ zu entsorgen.



6. Altglas

Weiters besteht die Möglichkeit, diese bei den Sammelstellen zu entsorgen.