EU-Energieeffizienz-Richtlinie

Die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) sieht verschiedene Maßnahmen und Instrumente vor, die darauf abzielen, die Energieeffizienz in Europa zu verbessern. Eine dieser Maßnahmen betrifft die Rolle von Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen als Vorbilder bei der Energiewende.

Die Gemeinden haben dabei ein "Inventar" über die beheizten Gemeindegebäude zu führen und aktuell zu halten. Ein Inventar ist eine Bestandsliste der Gemeindegebäude und jener Gebäude, die von der Gemeinde genutzt werden.

Für die Berechnung der Einsparverpflichtung nicht relevante Gebäude sind solche mit einer beheizten Nutzfläche < 250m2, solche die bereits den Niedrigstenergie-Standard aufweisen und denkmalgeschützte Gebäude.

Ab Oktober 2025 müssen jährlich mindestens 3 % der Fläche der Gemeindegebäude auf Niedrigstenergiegebäude-Standard saniert werden. Beim alternativen Ansatz, der auch von der Gemeinde Alkoven beschlossen wurde, muss die jährliche 3%-Quote nicht sofort erfüllt, sie kann bis zum Jahr 2040 erstreckt werden.


-_INVENTAR.pdf herunterladen (0.09 MB)