STANDESAMT Alkoven

  • Geburten
    Anzeige einer Geburt:
    Es wird empfohlen, sich über die Notwendigkeit der Vorlage von Urkunden im Standesamt zu erkundigen.
    Im Bedarfsfall vorzulegen sind:
    - Anzeige der Geburt (ausgestellt von Hebamme/Arzt)
    - Geburtsurkunde beider Elternteile
    - Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
    - Heiratsurkunde der Eltern
    - allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
    Gebühren: keine

  • Vaterschaftsanerkenntnisse, Obsorgeerklärungen

  • Eheschließungen, eingetragene Partnerschaften, Ehefähigkeitszeugnisse
    Es wird empfohlen, sich zeitgerecht über Termin, notwendige Unterlagen (je nach Sachlage unterschiedlich), Kosten, etc. im Standesamt zu erkundigen.

  • Sterbefälle
    Anzeige eines Sterbefalles:
    Die Anzeige eines Sterbefalles wird üblicherweise durch das Bestattungsunternehmen erledigt.
    Es wird empfohlen, sich über die Notwendigkeit der Vorlage von Urkunden im Standesamt zu erkundigen.
    Im Bedarfsfall vorzulegen sind:
    - Todesanzeige und Totenbeschauschein (nur, wenn nicht im KH verstorben, ausgestellt vom Arzt)
    - Geburtsurkunde des Verstorbenen
    - Staatsbürgerschaftsnachweis
    - falls verheiratet: Heiratsurkunde
    - falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
    Gebühren:
    - Sterbeurkunde: € 9,30
    - Totenbeschaugebühr € 76,70

  • Staatsbürgerschaftsnachweise
    Es wird empfohlen, sich über die Notwendigkeit der Vorlage von Urkunden im Standesamt zu erkundigen.
    Gebühren:  € 44,60
    Bei Erstausstellung bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei

  • Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde)
    Es wird empfohlen, sich zeitgerecht über die Notwendigkeit der Vorlage von Urkunden im Standesamt zu erkundigen.
    Gebühren:  € 9,30 pro Urkunde

  • Namensänderungen

 

Zuständig