Information lt. OÖ Abfallwirtschaftsgesetz

Information

©Gemeinde Alkoven

Sehr geehrte Damen und Herren!


Laut § 18 des OÖ Abfallwirtschaftsgesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, die Abfallgebühr von den Liegenschaftseigentümer:innen einzuheben. 


Bislang wurde die Vorschreibung der Abfallgebühr an den „Verursacher:in“ zugestellt. 

Laut Amt der OÖ Landesregierung ist diese Vorgehensweise nicht mehr zulässig. 


Die Änderung der Abfallgebührenordnung und somit die Vorschreibung der Abfallgebühr ist mit Jahreswechsel 2024/2025 erforderlich. 


Wenn Sie Liegenschaftseigentümer:in (Vermieter) von einem Objekt in Alkoven sind, wo ein:e Nutzungsberechtigte:r die Vorschreibung der Abfallgebühren erhält, dann werden Sie ersucht, mit der Sachbearbeiterin der Gemeinde Alkoven, Frau Birgit Unter, unter der Tel.Nr. 07274-8000 DW 15 bis zum 3. Quartal des Jahres 2024 (Juli bis September) Kontakt aufzunehmen, wie zukünftig die Vorschreibung der Abfallgebühr gesetzeskonform erfolgen soll.


Sind Sie Nutzungsberechtigte:r (Mieter, Pächter) einer Liegenschaft in Alkoven und erhalten eine Müllgebührenvorschreibung, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem:r Vermieter:in auf und besprechen die weitere Vorgehensweise betreffend den Erhalt der Müllgebührenvorschreibung.


Wir danken für Ihr Verständnis!


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31.01.2024