Kanalgebührenordnung

03.01.2023

Richtlinien für die Kanalgebührenordnung:

Schüler und Studenten:
Damit ein Abschlag von 50% der Personengebühr für Schüler und Studenten ab dem 15. Lebensjahr bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden kann, ist die Vorlage der Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe des zuständigen Finanzamtes erforderlich. Als Stichtag für die Vorlage wird der 01.01., der 01.04., der 01.07. und der 01.10. eines jeden Jahres normiert.

Auslandsaufenthalt:
Für Personen, die sich ohne Unterbrechung mindestens 3 Monate im Ausland aufhalten, wird die Personengebühr nachträglich gutgeschrieben. Ein Nachweis ist zu bringen (Dienstgeberbestätigung, Meldezettel vom Aufenthaltsort, Zollbestätigung, etc.)

Pflegepersonal:
Wenn zwei PersonenbetreuerInnen in einem Haushalt gemeldet sind, ist nur für eine Person die Personengebühr vorzuschreiben.

Fragen klärt die Finanzabteilung >>>


Hier finden Sie die aktuelle Verordnung:

Kanalgebuehrenordnung_2023