Luft

Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft gemäß Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz

Bei neuen oder wesentlich geänderten Heizungsanlagen ist der Gemeinde ein Abnahmebefund eines Installateurs und des Rauchfangkehrermeisters (Kamin) vorzulegen. Eine regelmäßige wiederkehrende Überprüfung ist durchführen zu lassen.

Heizungsanlagen mit einer Leistung von über 20 kW sind nach 15 Jahren einer einmaligen Inspektion zu unterziehen, wobei auf die Beantwortung folgender Fragen geachtet werden muss:

  • richtig dimensioniert?
  • hoher Brennstoffverbrauch?
  • Verringerung des Energieverbrauchs und der Schadstoff-emissionen möglich?

Klimaanlagen mit einer Leistung von über 12 kW sind ebenfalls regelmäßig überprüfen zu lassen.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Bauabteilung (Tel.: 07274 / 8000 - 23) und bei den zuständigen Professionisten.

Das Verbrennen von Abfällen in Feuerungsanlagen ist verboten!

Auch das Verbrennen biogener Materialen im Freien ist bis auf ganz wenige Ausnahmen verboten!