- Sie sollten vor dem Grundkauf prüfen, ob das Grundstück lastenfrei ist.
- Sie sollten beim Gemeindeamt in den Flächenwidmungsplan, das örtliche Entwicklungskonzept und – falls vorhanden – in den Bebauungsplan sowie in Gefahrenzonenpläne (Hochwasser u. geogene Risiken) Einsicht nehmen.
- Sie sollten sich erkundigen, ob noch weitere Bewilligungen (z.B.: Naturschutz, Forst- oder Wasserrecht) für das Bauvorhaben erforderlich sind.
- Sie sollten für das Grundstück um die erforderliche Bauplatzbewilligung ansuchen.
- Sie sollten zur Planung und Erstellung der Baupläne einen befugten Planverfasser (Architekt, Baumeister) beauftragen.
- Sie sollten möglichst bald beim zuständigen Gemeindeamt Ihre Bauabsichten (Vorentwurf) bekannt geben und sich beraten lassen.
- Sie sollten mit den Nachbarn rechtzeitig über Ihr Bauvorhaben reden und zur Verfahrensvereinfachung nach Möglichkeit ihre Zustimmung einholen.
- Sie sollten zum Bauansuchen vollständige Unterlagen (insbesondere Bauplan, Baubeschreibung, Energieausweis, sonstige Nachweise) beim Gemeindeamt einreichen.
- Sie dürfen erst nach Rechtskraft der Baubewilligung (Bauanzeige) mit der Bauausführung beginnen.
- Sie dürfen erst nach Einbringung der Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde das Gebäude benutzen.
Quelle: Bauen & Wohnen in Oberösterreich 4. Auflage 2017