Bezahlte Helfer bei Festen anmelden

Die ÖGK weist mit Aussendung Nr. 19/2015 darauf hin, dass für alle, die bezahlt für Vereine arbeiten, Pflichtversicherung gilt.

Die ÖGK erinnert alle Vereine, ihre bezahlten Helferinnen und Helfer rechtzeitig zur Sozialversicherung anzumelden. Wer ehrenamtlich und unentgeltlich mitarbeitet, fällt nicht unter die Pflichtversicherung.

Die lebendige Festkultur in Oberösterreich ist nicht zuletzt den zahlreichen Vereinen zu verdanken, die viele Veranstaltungen ausrichten. Dabei geht es oft nicht ohne bezahlte Helferinnen und Helfer. Zwischen ihnen und dem betroffenen Verein besteht, wenn auch meist nur für kurze Zeit, ein Dienstverhältnis.

Der Verein muss sie daher rechtzeitig vor Dienstantritt bei der ÖGK zur Sozialversicherung anmelden. Sollten bei Überprüfungen Verstöße gegen die melderechtlichen Vorschriften festgestellt werden, kann es zu Strafen kommen.

Da es bei Festen immer wieder zu Unfällen kommen kann, etwa beim Grillen oder Zeltaufbauen, ist es für die Helferinnen und Helfer besonders wichtig, angemeldet zu sein und damit Versicherungsschutz zu genießen.

Hier finden Sie noch ein relevantes Merkblatt des Bundesministeriums!