Meldeangelegenheiten

  • Zentrales Melderegister (ZMR)

  • Wohnsitz: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
    Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen (bei Verzug ins Ausland).
    Beim Wohnsitzwechsel im Inland wird die Abmeldung direkt bei der Anmeldung im neuen Wohnort erledigt.
    Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
    1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Identitätsnachweis.
    2) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.
    Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).
    - Gebührenfrei

  • Meldebestätigungen
    Vorzulegen: Identitätsnachweis
    Gebühren:
    - Meldebestätigung aus dem Lokalen Melderegister: € 2,10
    - Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister: € 3,00
    + € 14,30 wenn Vorlagestelle nicht angegeben wird

  • Meldeauskunft:
    Vorzulegen: Identitätsnachweis
    Es müssen persönliche Daten (Vor- und Familienname, Geburtsdatum) und/oder eine Meldeadresse über die zu beauskunftete Person bekannt sein. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
    Gebühren:  € 3,30
    + € 14,30 bei schriftlichem Antrag

  • Auskünfte

  • Strafregisterauszüge/ -bescheinigungen
    Vorzulegen: Identitätsnachweis
    Gebühren:
    € 16,40 bei Angabe der Vorlagestelle
    € 30,70 ohne Angabe der Vorlagestelle
    Bei Bedarf:
    - Bestätigung des Dienstgebers für „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“
    - Bestätigung des Dienstgebers für „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“
    Gebühren: € 20,30

 

Zuständig